Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von NZZone

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Neuen Zürcher Zeitung AG, Bereich NZZone (nachfolgend «NZZone» oder «Verlag»), und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») für sämtliche Werbeaufträge.

1.2 Gegenstand der AGB sind alle Formen der kommerziellen Kommunikation, insbesondere Inserate in Printpublikationen, digitale Werbemittel (Display, Video, Native Advertising), Beilagen, Sponsoring, Events sowie Stellenanzeigen (zusammenfassend «Werbemittel»), die in den von NZZone vermarkteten Medien publiziert werden. Dies umfasst sowohl Eigenmarken der NZZ-Gruppe als auch Mandatstitel.

1.3 Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, NZZone stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Für rein digitale Werbebuchungen und technische Abwicklungen, die über die Infrastruktur von Technologiepartnern (insbesondere Audienzz AG) erfolgen, gelten subsidiär deren technische Spezifikationen und Datenschutzbestimmungen, soweit diese AGB keine vorrangige Regelung treffen.

2. Vertragsschluss und Buchungsprozess

2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch (a) die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch NZZone, (b) die widerspruchslose Entgegennahme der Buchung über elektronische Buchungstools (z. B. Adconsole) oder (c) die faktische Schaltung des Werbemittels.

2.2 Werbeagenturen und Vermittler sind verpflichtet, sich bei Buchung als solche auszuweisen und auf Verlangen den Namen des Endkunden offenzulegen (Agenturvorbehalt). NZZone ist berechtigt, Buchungen von Agenturen abzulehnen, wenn die Bonität oder die Identität des Endkunden nicht zweifelsfrei geklärt ist.

2.3 NZZone behält sich das Recht vor, Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder laufende Kampagnen zu sistieren, insbesondere wenn deren Inhalt gegen geltendes Recht, behördliche Bestimmungen oder die ethischen Grundsätze der NZZ-Gruppe verstösst (Ablehnungsbefugnis). Eine Ablehnung begründet keine Schadensersatzansprüche des Kunden.

3. Platzierung, Verschiebung und Stornierung

3.1 Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als «Platzierungsgarantie» gegen Aufpreis (Platzierungszuschlag) fixiert wurden. Ohne solche Vereinbarung entscheidet NZZone nach redaktionellen und technischen Erfordernissen über die Platzierung.

3.2 Kann ein Werbemittel aus technischen, redaktionellen oder betrieblichen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Streik, Systemausfall) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, ist NZZone berechtigt, die Schaltung auf die nächstmögliche Ausgabe bzw. den nächstmöglichen Slot zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

3.3 Stornierungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen. Erfolgt eine Stornierung nach dem in den Mediadaten publizierten Anzeigenschluss (Print) oder weniger als 5 Werktage vor Kampagnenstart (Digital), bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen.

4. Datenanlieferung, Kennzeichnung und Gestaltung

4.1 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige, vollständige und technisch einwandfreie Anlieferung der Druckunterlagen bzw. Digital-Assets gemäss den jeweils aktuellen Technischen Richtlinien von NZZone (abrufbar unter Print und digital). NZZone ist nicht zur Prüfung der gelieferten Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit verpflichtet.

4.2 Werbemittel müssen deutlich als solche erkennbar sein. NZZone ist berechtigt, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung (Layout, Schriftart) mit dem redaktionellen Teil verwechselt werden könnten, mit dem Hinweis «Anzeige», «Werbung» oder «Sponsored Content» zu kennzeichnen. Das Kopieren des redaktionellen Layouts («Look & Feel») der Trägermedien ist untersagt, sofern es nicht im Rahmen eines gebuchten «Native Advertising»-Formats explizit vereinbart und von NZZ Story Lab produziert wurde.

4.3 Bei verspäteter oder fehlerhafter Anlieferung der Daten übernimmt NZZone keine Gewähr für die ordnungsgemässe Wiedergabe. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt. Mehraufwände für die Bearbeitung unzureichender Vorlagen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Agenturvergütung

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Tarife (Preislisten) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte (z. B. Mengenabschlüsse, Wiederholungsrabatte) bedürfen einer gesonderten Abschlussvereinbarung.

5.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. NZZone behält sich vor, bei Neukunden oder Bonitätsrisiken Vorauskasse zu verlangen.

5.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren (CHF 30 für erste Mahnung, CHF 50 für zweite Mahnung) berechnet. NZZone ist bei Verzug berechtigt, die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen (Zurückbehaltungsrecht) und sämtliche Rabatte nachträglich abzuerkennen.

5.4 Die Gewährung einer Beraterkommission (BK) an anerkannte Media- oder Werbeagenturen setzt den Nachweis einer entsprechenden Agenturtätigkeit voraus und wird auf den Netto-Schaltpreis gewährt. Eine Weitergabe an den Endkunden ist Sache der Agentur.

6. Gewährleistung und Mängelrüge

6.1 NZZone gewährleistet die bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels nach dem üblichen technischen Standard. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zeitungsdruck (z. B. Papierqualität, Farbsättigung) sowie im Online-Bereich (z. B. Browser-Varianz, Ad-Blocker) keine absolute Perfektion geschuldet ist.

6.2 Unwesentliche Abweichungen (z. B. geringfügige Farbabweichungen, Passerdifferenzen) begründen keinen Mangel.

6.3 Der Kunde hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich zu prüfen. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln innerhalb von 3 Werktagen nach Veröffentlichung schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde Anspruch auf eine Ersatzschaltung oder, falls diese unmöglich ist, auf eine angemessene Minderung des Preises. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Wandelung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Die Haftung von NZZone beschränkt sich auf Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

7.2 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

7.3 NZZone haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit der Webseiten oder technischer Plattformen. Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten, Systemstörungen oder höherer Gewalt begründen keine Ansprüche des Kunden.

8. Inhaltliche Verantwortung und Freistellung

8.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel. Er garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verfügt und dass die Werbemittel nicht gegen Gesetze (z. B. UWG, Lotteriegesetz, Heilmittelgesetz) verstossen.

8.2 Der Kunde stellt NZZone sowie deren Organe und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Werbemittels geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und Gerichtskosten.

8.3 Im Falle eines Gegendarstellungsbegehrens (Art. 28 ff. ZGB) entscheidet NZZone über das Vorgehen. Muss eine Gegendarstellung abgedruckt werden, trägt der Kunde die Kosten entsprechend dem gültigen Anzeigentarif.

9. Datenschutz

9.1 NZZone bearbeitet Personendaten des Kunden zur Vertragsabwicklung und zu Marketingzwecken gemäss der geltenden Datenschutzerklärung der NZZ-Gruppe.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

10.2 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Zürich.

10.3 Es gilt das materielle Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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