Richtlinien für Promoted Content und Publireportagen
Neue Zürcher Zeitung
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout der NZZ darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 5-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Textschrift = Times - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout der NZZ – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
NZZ am Sonntag
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout der «NZZ am Sonntag» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 4-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Titelschrift = Cambon
Textschrift = Tiempos
Highlights = TWK Lausanne - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout der «NZZ am Sonntag» – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
NZZ am Sonntag Magazin
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout des «NZZ am Sonntag Magazin» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Titelschrift = Sharp Grotesk
Textschrift = GT Super - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ am Sonntag Magazin» – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
Z
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout des «Z» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2- oder 4-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Titelschrift = Stanley
Textschrift = Univers - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «Z» – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
NZZ Folio
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout des «NZZ Folio» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es dürfen keine redaktionellen oder sehr ähnlichen Schriften verwendet werden:
Textschriften =Times und Salmanazar - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ Folio» – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
NZZ Residence
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout des «NZZ Residence» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 3-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Titelschrift = Garamond
Textschrift = Europa - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ Residence» – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
NZZ Geschichte
- Sämtliche Textanzeigen sind (oben rechts oder oben links) klar mit «Anzeige», «Publireportage» oder «Promoted Content» zu kennzeichnen. Hierfür gilt Minimalschriftgrösse 9 Punkt (sichtbar und gut lesbar).
- Das redaktionelle Layout des «NZZ Geschichte» darf nicht 1:1 kopiert werden. Der Text darf nicht 2-spaltig aufgebaut sein, die Gestaltung muss sich deutlich von einer redaktionellen Seite unterscheiden.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Titelschrift = Stanley und Maison
Textschrift = Aleksei - Die Redaktion behält sich – bei zu naher Gestaltung an das Layout des «NZZ Geschichte» – ein Vetorecht vor.
- Die Layouterstellung kann auf Wunsch auch durch unseren hauseigenen Dienstleister NZZ Content Creation erfolgen
(1/2 Seite CHF 750, 1/1 Seite CHF 1 000).
Le Temps
- Name und Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
- Die Publireportage muss sich für den Leser in Typografie und Layout deutlich vom redaktionellen Teil unterscheiden.
- Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
- Es darf keine redaktionelle oder sehr ähnliche Schrift verwendet werden:
Titelschrift = Abril
Textschrift = Burlingame - Die Seite wird mit einem min. 0.5 Punkt dicken Rahmen eingerahmt. Die Publireportage muss oberhalb des Rahmens links oder recht mit «PUBLICITÉ» gekennzeichnet werden.
- Vor der Publikation bitten wir dich um ein Layout zur Genehmigung durch den Verlag.
Corriere del Ticino
- Der Name und das Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
- Das PR-Layout muss für den Leser deutlich vom redaktionellen Teil unterscheidbar sein.
- Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
- Die Schriftarten dürfen nicht dieselben sein wie die des «Corriere del Ticino»:
Titelschrift = Praho Pro
Textschrift = Amalia - Die Publireportage muss oben links oder rechts mit «Pubbliredazionale» gekennzeichnet werden.
La Domenica
- Der Name und das Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
- Das PR-Layout muss für den Leser deutlich vom redaktionellen Teil unterscheidbar sein.
- Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
- Die Schriftarten dürfen nicht dieselben sein wie die von «La Domenica»:
Titelschrift = Praho Pro
Textschrift = Amalia - Die Publireportage muss oben links oder rechts mit «Pubbliredazionale» gekennzeichnet werden.
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